Erweiterte Herstellerverantwortung

Die KION Group legt sehr hohen Wert auf produktbezogenen Umweltschutz. Daher nehmen wir unsere erweiterten Herstellerverantwortung hinsichtlich der Rücknahme, Wiederverwendung und Entsorgung von Produkten zur Erreichung einer Kreislaufwirtschaft sehr ernst. Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie über Elektro-Altgeräte (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) Informieren wir Sie hiermit über die Rücknahme- und Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Anbieten von elektrischen / elektronischen b2b-Geräten gemäß ElektroG3

  1. Herstellerregistrierungsnummer der Linde Material Handling GmbH bei der stiftung ear® (§6 ElektroG n.F.)

    Die WEEE-Reg.-Nr. der Linde Material Handling GmbH lautet: DE 43424597.

  2. Pflicht zur getrennten Entsorgung und Bedeutung der durchgestrichenen Abfalltonne (§10 i.V.m. §19a ElektroG n.F.)

    Beachten Sie bitte, dass Sie als Besitzer von elektrischen / elektronischen Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben. Werfen Sie Produkte mit der durchgestrichenen Abfalltonne folglich nicht in den Hausmüll. In begründeten Ausnahmefällen kann das Symbol auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angedruckt sein.

  3. Unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung von b2b-Altgeräten (§19 ElektroG n.F.)

    **Sie haben die Möglichkeit, Ihre Elektroaltgeräte unentgeltlich bei Ihrem Linde-

Netzwerkpartner vor Ort zurückzugeben. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sorgt Linde dann im Anschluss für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder der Behandlung und Verwertung. Die Rückgabemöglichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf historische Altgeräte. Sollten Sie Ihre Elektrogeräte nicht bei einem Linde Netzwerpartner zurückgeben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die ordnungsgemäße Wiederverwendung oder Behandlung und Verwertung zu sorgen.**

  1. Pflicht zur Entnahme von Batterien und Lampen (§10 ElektroG n.F.)

    **Beachten Sie bitte, dass Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom zu

entsorgenden Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen haben. Dies gilt jedoch nur für Geräte, die nicht wiederverwendet werden sollen.**

  1. Löschen personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten (§19a ElektroG n.F.)

    **Beachten Sie bitte, dass Sie etwaige personen- oder unternehmensbezogene Daten

eigenverantwortlich vor Rückgabe des elektrischen / elektronischen Altgerätes löschen.**

LMH_DE_manufacter_responsability

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