Herstellerverantwortung
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die KION Group legt sehr hohen Wert auf produktbezogenen Umweltschutz. Daher nehmen wir
unsere erweiterten Herstellerverantwortung hinsichtlich der Rücknahme, Wiederverwendung und
Entsorgung von Produkten zur Erreichung einer Kreislaufwirtschaft sehr ernst. Durch die Umsetzung
der europäischen Richtlinie über Elektro-Altgeräte (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) Informieren wir Sie
hiermit über die **Rücknahme- und Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Anbieten
von elektrischen / elektronischen b2b-Geräten gemäß ElektroG3**
1. Herstellerregistrierungsnummer der Linde Material Handling GmbH bei der stiftung ear® (§6
ElektroG n.F.)
**Die WEEE-Reg.-Nr. der Linde Material Handling GmbH lautet: DE 43424597.**
2. Pflicht zur getrennten Entsorgung und Bedeutung der durchgestrichenen Abfalltonne (§10
i.V.m. §19a ElektroG n.F.)
**Beachten Sie bitte, dass Sie als Besitzer von elektrischen / elektronischen Altgeräten
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben.
Werfen Sie Produkte mit der durchgestrichenen Abfalltonne folglich nicht in den
Hausmüll. In begründeten Ausnahmefällen kann das Symbol auf der Verpackung, der
Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angedruckt sein.**
3. Unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung von b2b-Altgeräten (§19 ElektroG n.F.)
**Sie haben die Möglichkeit, Ihre Elektroaltgeräte unentgeltlich bei Ihrem Linde-
Netzwerkpartner vor Ort zurückzugeben. Entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen sorgt Linde dann im Anschluss für die Vorbereitung zur
Wiederverwendung oder der Behandlung und Verwertung. Die Rückgabemöglichkeit
erstreckt sich jedoch nicht auf historische Altgeräte. Sollten Sie Ihre Elektrogeräte nicht bei einem Linde Netzwerpartner zurückgeben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die ordnungsgemäße Wiederverwendung oder Behandlung und Verwertung zu sorgen.**
4. Pflicht zur Entnahme von Batterien und Lampen (§10 ElektroG n.F.)
**Beachten Sie bitte, dass Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom zu
entsorgenden Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zerstörungsfrei zu trennen haben. Dies gilt jedoch nur für Geräte, die nicht
wiederverwendet werden sollen.**
5. Löschen personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten (§19a ElektroG n.F.)
**Beachten Sie bitte, dass Sie etwaige personen- oder unternehmensbezogene Daten
eigenverantwortlich vor Rückgabe des elektrischen / elektronischen Altgerätes
löschen.**
